Dazu kann man eine Stelle aus dem ersten Korintherbrief anführen. Von einigen herausfordernden Korinthern wird der Apostel Paulus infrage gestellt und sein Apostelamt abgelehnt, und darum verteidigt er sich und schreibt ihnen:
1. Korinther 9,1-2: «Bin ich nicht ein Apostel? Habe ich nicht Jesus, unseren Herrn, gesehen? Seid nicht ihr mein Werk im Herrn? Wenn ich für andere nicht ein Apostel bin, so bin ich es doch wenigstens für euch; denn das Siegel meines Apostelamtes seid ihr im Herrn.»
Daraus folgt, dass es eine Voraussetzung war, den Herrn gesehen zu haben, um Apostel zu sein. Das ist in Übereinstimmung mit einer weiteren Belegstelle im ersten Kapitel der Apostelgeschichte. Als dort die elf Apostel zusammen waren, stellten sie fest, dass nach dem Tod des Verräters Judas aufgrund der Aussagen der Schrift ein anderer dessen Amt erhalten müsse. Wie Petrus sagte, konnte das nur jemand sein, der diese Bedingung erfüllte:
Apostelgeschichte 1,21-22: «Es muss nun von den Männern, die mit uns gegangen sind in all der Zeit, in der der Herr Jesus bei uns ein- und ausging, angefangen von der Taufe des Johannes bis zu dem Tag, an dem er von uns weg aufgenommen wurde – von diesen muss einer mit uns ein Zeuge seiner Auferstehung werden.»
Nach diesen Kriterien musste er den Herrn nach seiner Auferstehung gesehen haben. Das traf auf den Apostel Paulus zu, denn der Herr begegnete ihm auf dem Weg nach Damaskus.