Gemäss 1. Mose 2,24 wurde die Ehe von Gott in der Schöpfung als Zusammenfügung zwischen einem Mann und einer Frau eingesetzt, und zwar im Zusammenhang mit dem Bund, den Gott mit Adam geschlossen hatte (vgl. Hosea 6,7). Damit ist die Institution der Ehe eine Einrichtung, die für die gesamte Menschheit verbindlich ist. Es geht nicht um die Frage, ob Eheleute gläubig oder ungläubig sind. Die Ehe ist grundsätzlich eine Einrichtung für Menschen. Es handelt sich um eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die durch ein Bundesabkommen zustande kommt. In Maleachi 2,14 bezeichnet Gott die Ehefrau eines Mannes als „die Frau seines Bundes“. In Sprüche 2,16-17 spricht Gott von einer Ehebrecherin als einer Frau, die „den Bund ihres Gottes“, d.h. den Ehebund, bricht. Der junge Mann soll sich bewahren lassen vor der fremden Frau, die ihn mit glatten Worten umgarnen will – sie, die den Vertrauten ihrer Jugend verlässt und den Bund ihres Gottes vergisst. In Hesekiel 16,8 spricht Gott über seine Beziehung zur Stadt Jerusalem als eine Ehebeziehung eines Mannes zu seiner Frau. Der Ehebund wird dort zusätzlich mit einem Treueschwur in Verbindung gebracht. Der Text macht ferner deutlich, dass der Mann erst durch den Bundesschluss seine Frau als wirklich ihm zugehörig bezeichnen kann.
In Johannes 4,16 wird im Neuen Testament klar gezeigt, was der Unterschied zwischen Heirat und Konkubinat ist. Der Herr sagte zur Samariterin am Jakobsbrunnen: „Geh, rufe dein Mann und komm hierher,“ worauf die Frau antwortete: „Ich habe keinen Mann.“ Der Herr entgegnete ihr: „Du hast das richtig gesagt: ‚Ich habe keinen Mann‘, denn fünf Männer hast du gehabt und der, den du jetzt hast, ist nicht dein Mann.“ Die Samariterin war fünfmal verheiratet gewesen, aber mit dem sechsten Mann lebte sie in einer Beziehung ohne Ehebund, in einem Konkubinat. Der Herr bestätigte ihre Auffassung, dass dieser Mann nicht ihr Mann war. Dieser Mann gehörte ihr nicht!
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Ehebund nicht einfach ein privates Abkommen ist, das niemanden etwas angeht, sondern es ist ein Bund, der von dem jeweiligen Staat, in dem man lebt, und von der Gesellschaft grundsätzlich anerkannt ist und auch geschützt wird. In 5. Mose 22,13-21 kommt die Frage auf, ob ein Ehepartner untreu geworden war. Da wurde die Angelegenheit zu den Ältesten der Stadt gebracht, in das Stadttor, wo jeweils das öffentliche Gericht stattfand. Dort musste die Sache besehen und beurteilt werden.
Ein Konkubinat ist ein Privatabkommen, aber eine Ehe ist eine Institution, die vom Staat geschützt wird. In diesem Zusammenhang ist die Belehrung in Römer 13 ganz wichtig: Jede obrigkeitliche Einrichtung ist von Gott verordnet ist. Wir müssen uns dieser von Gott gegebenen Ordnung unterwerfen. Von Land zu Land wird es unterschiedlich gehandhabt, wie der Bund geschlossen wird, sodass er staatlich anerkannt ist, aber wir müssen darauf achten, dass der Bundesschluss staatliche Anerkennung hat. Erst dann ist er gültig. In Kanada bekommen Prediger eine Lizenz vom Staat, um in der Kirche oder in der Gemeinde eine Ehe gültig vollziehen zu können. In der Schweiz ist das anders, denn da führt das Standesamt diese Aufgabe aus. Wir müssen darauf achten, welche Gesetze im jeweiligen Land gelten.