1. Mose 1 und 2 machen klar, dass Gott als Schöpfer die Ehe eingesetzt hat, und zwar die Ehe von einem Mann und einer Frau. Das ist übrigens Bestandteil des Bundes Gottes mit Adam (vgl. Hosea 7,6), und dieser Bund gilt mit der ganzen Menschheit und zwar solange es Menschen auf dieser Erde gibt. Es ist Gottes Wille, dass zwei Menschen (ein Mann und eine Frau), die gemeinsam den Weg durchs Leben gehen wollen, eine Ehe schließen. Das entspricht grundsätzlich dem Plan und Willen Gottes.
Darum kann man in diesem Sinn bei der Heirat eines Mannes mit einer Frau von der Erfüllung dieses Plans sprechen. Wenn sie den Ehebund eingehen, tun sie etwas, was grundsätzlich dem Plan des Schöpfers entspricht. In dem Sinn sind sie damit in jedem Fall von Gott zusammengefügt (vgl. Matthäus 19,6). Diese Verbunding darf auch nicht mehr geschieden werden. Das gilt ganz unabhängig davon, ob zwei Menschen im Unglauben in eigenwilliger Weise zueinander gefunden haben. Wenn es im Glauben und im Fragen nach Gottes Willen geschieht, dann ist das eine zusätzliche und höhere Ebene.
Sehr konkret und praxisbezogen wird die Frage, wenn ein Ehepaar zum Glauben kommt. Dann fragen sich manche, ob ihre Ehe, die sie im Unglauben geschlossen haben, überhaupt gültig sei oder ob sie in Unzucht gelebt hatten. Da muss man klar und deutlich sagen: „Natürlich ist eure Ehe gültig, und das hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob ihr im Unglauben geheiratet habt oder nicht, denn es ist grundsätzlich nach Gottes Gebot in der Schöpfungsordnung erfolgt.“ Darum darf ein Ehepaar, das gläubig wird, nicht nochmals die Ehe vollziehen oder die Heirat wiederholen. Wenn diese grundsätzlichen Gedanken nicht klar sind, bekommen wir ein totales Durcheinander.
Es gibt ein weiteres praktisches Beispiel, das zeigt, wie verheerend es ist, wenn dieser Grundgedanke der Heiligen Schrift nicht klar ist. Ein Ehepaar, das gläubig geworden war, wollte sich später scheiden lassen. Ihre Begründung war, dass sie gemerkt hätten, dass der Herr sie überhaupt nicht zusammengeführt habe, und man darum das Prinzip von Matthäus 19,6 „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“, überhaupt nicht auf ihre Ehe anwenden könne. Das ist totaler Unsinn, denn sie haben geheiratet und damit diesen grundsätzlichen Schöpfungswillen Gottes als Teil des Bundes mit Adam umgesetzt. Dafür gilt uneingeschränkt, „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“, und das völlig unabhängig davon, ob sie sich nun nachträglich Gedanken darüber machen, ob ihr Schritt wirklich Gottes Plan entsprochen hatte, dass genau sie beide zusammenkommen sollten oder nicht; das spielt überhaupt keine Rolle mehr, wenn es um die feste Verbindung der Ehe geht. Der Ehebund ist und bleibt lebenslang gültig bis zum Tod.